Information des Ordnungsamtes

ACHTUNG !!! Geänderte Beschilderung in der „Alten Gorsdorfer Straße“

Mit dem Beginn des neuen Schuljahres wurde die Beschilderung der „Alten Gorsdorfer Straße“ geändert.

Es handelt sich nun nicht mehr um einen verkehrsberuhigten Bereich. Beidseitig wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf maximal 10 km/h begrenzt. Das Parken ist nach wie vor in den dafür gekennzeichneten Flächen möglich. Vom Kreisverkehr her kommend wird die erste Parkmöglichkeit an der Einmündung rechts, zu einem Parkplatz nur für Krafträder, Kleinkrafträder, Mofas usw. ausgewiesen.

Nach Rücksprache mit der Polizei, sollen diese Maßnahmen nicht nur die Verkehrssicherheit an sich erhöhen, sondern auch dazu beitragen, dass von der Polizei hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweifelsfrei gemessen werden kann. Zudem kann die „Alte Gorsdorfer Straße“ künftig besser eingesehen werden, wenn man vom Kreisverkehr kommend in diese einbiegt. Bisher konnten auf dem ersten Parkplatz auch Pkw, Transporter und ähnliche Fahrzeuge parken, die tlw. die Einsicht behindert haben.

Trotz der nun angeordneten Beschilderung gilt für die Zu- und Durchfahrt zur „Max-Lingner-Grundschule“  hier jedoch nach wie vor, höchste Vorsicht und Rücksichtnahme walten zu lassen. Bitte prüfen Sie vor Fahrtantritt, ob Sie Ihre Kinder wirklich in jedem Fall mit dem Auto in die Schule bringen müssen.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Daniel Lehmann

  • Information der Schulleitung zum Parken auf dem Schulgelände
Liebe Eltern und Sorgebrechtigte unserer Schüler, es mehren sich Hinweise zu massiven Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Trotz Aufstellen von Hinweisschildern werden diese massiv und dauerhaft ignoriert. Die Stadt Jessen wird deshalb verstärkt Kontrollen in diesen Bereich durchführen. Besonders betroffen ist die Feuerwehrzufahrt zur Turnhalle (neues Schild aufgestellt) und die Bushaltestelle.
 Info Stadt Jessen:
  • ordnungsrechtliche Kontrollen erfolgen ab sofort, keine gesonderte Beantragung notwendig
  • Tatbestand kostet bis zu 55 €

Ergänzung:
Lt. Bußgeldkatalog https://www.bussgeldkatalog.org wird beim Behindern eines Busses durch das Parken oder Halten auf dem Bussonderstreifen ein Bußgeld von mindestens 55 und höchstens 100 Euro fällig.